Qualität & Nachweise
Qualität und Nachweise
Hier steht, was wir belegen können – und was die Begriffe bedeuten. Denn Registrierung, Zertifikat und Richtlinie sind nicht dasselbe.
Registrierungen
Gesetzliche Registrierung
Seit dem 12. August 2026 gelten die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Hersteller von Verpackungen müssen sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren. Die OPOHL GmbH ist dort als Hersteller registriert.
Die Registrierung erfüllt eine gesetzliche Pflicht. Sie ist kein Qualitätssiegel und kein Zertifikat – sie ist aber öffentlich nachprüfbar.
Verpackungsregister LUCID
- Registrierungsnummer
- DE5515271163363
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2025/40, § 6 VerpackDG
- Art
- Registrierung, kein Zertifikat
Standards
Regeln, nach denen wir arbeiten
Technische Standards und Richtlinien sind Arbeitsgrundlagen. Wer danach arbeitet, ist dadurch nicht automatisch zertifiziert.
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Standard für Verpackungsholz
ISPM 15 – Verpackungsholz für den Export
Internationaler Standard für Holzverpackungen. Er verlangt eine Behandlung des Holzes, etwa durch Hitze, und eine Kennzeichnung nach dem Muster der IPPC. Für internationale Transporte verwenden wir ausschließlich hitzebehandeltes Holz nach ISPM 15.
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Technische Arbeitsgrundlage
HPE-Verpackungsrichtlinien
Technische Richtlinien des HPE – Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung – für Konstruktion und Bemessung von Kisten und Verschlägen. Wir verpacken nach diesen Richtlinien.
In der Praxis
Wie wir Qualität sichern
Qualität entsteht im Ablauf – nicht auf dem Papier.
Konzept zur Freigabe
Konstruktion, Materialien, Schutzsystem und Handlingpunkte legen wir vor der Fertigung fest – Sie geben frei.
Ausgelegt auf die Last
Jede Verpackung entsteht nach Maschinenkontur, Gewicht, Schwerpunkt und Transportweg.
Sicherung eingeplant
Die Ladungssicherung ist Teil der Konstruktion, nicht nachträgliches Zubehör.
Ein Ansprechpartner
Von der Analyse bis zur Verladung, ohne Informationsverlust.
Begriffe
Registrierung, Zertifikat, Richtlinie – kurz erklärt
- Registrierung
- Eintrag in ein gesetzlich vorgesehenes Register, zum Beispiel das Verpackungsregister LUCID. Sie zeigt, dass ein Unternehmen eine gesetzliche Pflicht erfüllt. Über die Qualität der Arbeit sagt sie nichts aus.
- Zertifizierung
- Bestätigung einer unabhängigen, meist akkreditierten Stelle, dass ein Unternehmen eine Norm erfüllt – etwa ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001. Sie wird regelmäßig überprüft und ist durch ein Zertifikat mit Geltungsbereich und Laufzeit belegt.
- Standard und Richtlinie
- Technische Regel, nach der gearbeitet wird, etwa ISPM 15 oder die HPE-Verpackungsrichtlinien. Wer danach arbeitet, ist dadurch nicht automatisch zertifiziert.
- Mitgliedschaft
- Zugehörigkeit zu einem Verband. Sie ist weder Zertifikat noch Registrierung.
Auf dieser Seite stehen ausschließlich Angaben, die öffentlich nachprüfbar sind oder sich auf unsere Arbeitsweise beziehen.
Anfrage
Fragen zu Nachweisen für Ihr Projekt?
Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen, was wir für Ihre Verpackung belegen können.