Qualität & Nachweise

Qualität und Nachweise

Hier steht, was wir belegen können – und was die Begriffe bedeuten. Denn Registrierung, Zertifikat und Richtlinie sind nicht dasselbe.

Registrierungen

Gesetzliche Registrierung

Seit dem 12. August 2026 gelten die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Hersteller von Verpackungen müssen sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren. Die OPOHL GmbH ist dort als Hersteller registriert.

Die Registrierung erfüllt eine gesetzliche Pflicht. Sie ist kein Qualitätssiegel und kein Zertifikat – sie ist aber öffentlich nachprüfbar.

Verpackungs­register LUCID

Registrierungsnummer
DE5515271163363
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2025/40, § 6 VerpackDG
Art
Registrierung, kein Zertifikat
Eintrag im Herstellerregister prüfen (öffnet in neuem Tab)

Standards

Regeln, nach denen wir arbeiten

Technische Standards und Richtlinien sind Arbeitsgrundlagen. Wer danach arbeitet, ist dadurch nicht automatisch zertifiziert.

  • Standard für Verpackungsholz

    ISPM 15 – Verpackungsholz für den Export

    Internationaler Standard für Holzverpackungen. Er verlangt eine Behandlung des Holzes, etwa durch Hitze, und eine Kennzeichnung nach dem Muster der IPPC. Für internationale Transporte verwenden wir ausschließlich hitzebehandeltes Holz nach ISPM 15.

  • Technische Arbeitsgrundlage

    HPE-Verpackungsrichtlinien

    Technische Richtlinien des HPE – Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung – für Konstruktion und Bemessung von Kisten und Verschlägen. Wir verpacken nach diesen Richtlinien.

In der Praxis

Wie wir Qualität sichern

Qualität entsteht im Ablauf – nicht auf dem Papier.

Konzept zur Freigabe

Konstruktion, Materialien, Schutzsystem und Handlingpunkte legen wir vor der Fertigung fest – Sie geben frei.

Ausgelegt auf die Last

Jede Verpackung entsteht nach Maschinenkontur, Gewicht, Schwerpunkt und Transportweg.

Sicherung eingeplant

Die Ladungssicherung ist Teil der Konstruktion, nicht nachträgliches Zubehör.

Ein Ansprechpartner

Von der Analyse bis zur Verladung, ohne Informationsverlust.

Begriffe

Registrierung, Zertifikat, Richtlinie – kurz erklärt

Registrierung
Eintrag in ein gesetzlich vorgesehenes Register, zum Beispiel das Verpackungsregister LUCID. Sie zeigt, dass ein Unternehmen eine gesetzliche Pflicht erfüllt. Über die Qualität der Arbeit sagt sie nichts aus.
Zertifizierung
Bestätigung einer unabhängigen, meist akkreditierten Stelle, dass ein Unternehmen eine Norm erfüllt – etwa ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001. Sie wird regelmäßig überprüft und ist durch ein Zertifikat mit Geltungsbereich und Laufzeit belegt.
Standard und Richtlinie
Technische Regel, nach der gearbeitet wird, etwa ISPM 15 oder die HPE-Verpackungsrichtlinien. Wer danach arbeitet, ist dadurch nicht automatisch zertifiziert.
Mitgliedschaft
Zugehörigkeit zu einem Verband. Sie ist weder Zertifikat noch Registrierung.

Auf dieser Seite stehen ausschließlich Angaben, die öffentlich nachprüfbar sind oder sich auf unsere Arbeitsweise beziehen.

Anfrage

Fragen zu Nachweisen für Ihr Projekt?

Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen, was wir für Ihre Verpackung belegen können.